| Schuldnerberatung - Insolvenzberatung - Verbraucherinsolvenz - Schuldnerberatung bundesweit über Rechtsanwälte | |||||
![]() |
| ||||
| |||||
|
Schuldnerberatung durch Rechtsanwälte Unsere Kanzlei übernimmt die bundesweite Schuldnerberatung/ Insolvenzberatung für natürliche Personen und Unternehmen. Ergänzende Dienstleistungen sind: Insolvenzverfahren in England oder Frankreich (nach 12 Monaten schuldenfrei), Maßnahmen bei der Überschuldung des Unternehmens (z.B. GmbH Insolvenz) sowie Strategien für den geschäftlichen Neubeginn ohne Gläubigerzugriff (Gründung einer in-oder ausländischen Betriebsstätte mit Treuhand-Diensten). Für Deutsche Schuldner ist die Rechtsgrundlage die Deutsche Insolvenzordnung, nachfolgend ausgeführt.
§ 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger
(1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der
Insolvenzgläubiger werden in folgender
Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer
Beträge, berichtigt:
1.
die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden
Zinsen und
Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger;
2.
die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre
Teilnahme am Verfahren
erwachsen;
3.
Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder
sowie solche Nebenfolgen
einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer
Geldzahlung verpflichten;
4.
Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners;
5.
nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf Rückgewähr
eines
Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus
Rechtshandlungen, die einem solchen
Darlehen wirtschaftlich
entsprechen.
(2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner
der Nachrang im
Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel
nach den in Absatz 1
bezeichneten Forderungen berichtigt.
(3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger
Insolvenzgläubiger und die Kosten, die
diesen Gläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren
entstehen, haben den gleichen Rang
wie die Forderungen dieser Gläubiger.
(4) Absatz 1 Nr. 5 gilt für Gesellschaften, die weder eine
natürliche Person noch eine Gesellschaft als persönlich haftenden Gesellschafter haben, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Erwirbt ein Gläubiger bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder bei Überschuldung Anteile zum Zweck ihrer Sanierung, führt dies bis zur nachhaltigen Sanierung nicht zur Anwendung von Absatz 1 Nr. 5 auf seine Forderungen aus bestehenden oder neu gewährten Darlehen oder auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen.
(5) Absatz 1 Nr. 5 gilt nicht für den nicht geschäftsführenden
Gesellschafter einer
Gesellschaft im Sinne des Absatzes 4 Satz 1, der mit 10 Prozent
oder weniger am
Haftkapital beteiligt ist.
§ 40 Unterhaltsansprüche
Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner
können im Insolvenzverfahren
für die Zeit nach der Eröffnung nur geltend gemacht werden,
soweit der Schuldner als
Erbe des Verpflichteten haftet. § 100 bleibt unberührt.
§ 41 Nicht fällige Forderungen
(1)
Nicht fällige Forderungen gelten als fällig.
(2)
Sind sie unverzinslich, so sind sie mit dem gesetzlichen
Zinssatz abzuzinsen. Sie
vermindern sich dadurch auf den Betrag, der bei Hinzurechnung
der gesetzlichen Zinsen
für die Zeit von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur
Fälligkeit dem vollen
Betrag der Forderung entspricht.
§ 42 Auflösend bedingte Forderungen
Auflösend bedingte Forderungen werden, solange die Bedingung
nicht eingetreten ist, im
Insolvenzverfahren wie unbedingte Forderungen berücksichtigt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
http://www.etc-lowtax.net
, www.dubai-start.de , -
Young Fashion -
Lowtax Net
International: Steuerplanung- Steueroasen -
Company formation
- Bank gründen,
Finanzdienstleistungsunternehmen -
Glückspiel Lizenz-
Wettlizenz und Sportwetten Lizenz -
Offshore Firmengründung
- Steuerberatung Mittelstand
-Internationale Steuerberatung -
Firmengründung VAE-Dubai ,
Firmengründung USA-
Firmengründung Zypern-
Company Formation
Panama - Company
Formation Seychellen-
Offshore Company formation-
Dubai -UAE Company
Formation
Erklärung : Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf diesen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links zu fremden Seiten