EU Insolvenz- Insolvenzverfahren in England- EU Insolvenz England über Rechtsanwälte

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 Insolvenzverfahren in England

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Rechtsanwältin Viktoria Muftieff betreut Sie im Rahmen der Schulden-bereinigung und/oder Realisierung des Insolvenz-verfahrens in Deutschland, England oder Frankreich.
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Unser eBook englisches Insolvenzverfahren: Werden Sie Profi im englischen Insolvenzverfahren! Gleich online bestellen:
Insolvenzverfahren UK
 
 
Schuldenbereinigung, Insolvenzverfahren
 
 
Beauftragen Sie uns mit der Einleitung und Begleitung des Insolvenzverfahrens in Deutschland. Den Antrag können Sie hier downloaden:
 
Das Selfmade-Paket UK Inso von unserer englischen Anwaltskanzlei:
 
-E-Book: Gesetzliche Grundlagen, Handlungsanweisungen, Schritt für Schritt-Anleitung, Vorlagen, Formulare
 
-vorübergehender Wohnsitz England
Postadresse,englisches Handy
-Gründung einer englischen Limited
englische UK Ltd mit und ohne Treuhand-Dienste
-Anwaltliche Beratung
kompetente Beratung per Telefon oder Videokonferenz
Selfmade-Paket UK Inso
 
 
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Englische Limited mit Treuhand-Diensten, gegründet über unsere Kanzlei, Treuhand-Dienste übernimmt unsere englische Anwaltskanzlei (rechtssicher). Jetzt direkt online buchen und viel Geld sparen!
 
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Handy ohne Schufaprüfung
 
 
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SchuldenbereinigungUK-Inso Selfmade Premium: Mit niedrigen Kosten nach 12 Monaten schuldenfrei - nach 3-4 Monaten zurück ins Heimatland! 

UK-Inso Selfmade Premium: Wie Sie das Insolvenzverfahren in England eigenständig und extrem kostengünstig realisieren, nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei sind, aber bereits nach 3-4 Monaten zurück nach Deutschland (bzw. in Ihr Heimatland) können!

-Nach spätestens 12 Monaten Schuldenfrei

-Bereits nach 3-4 Monaten zurück nach Deutschland (bzw. Ihren Heimatstaat) 

Sie:

  • Sie sprechen englisch (Grundkenntnisse; Schulenglisch) bzw. erhalten Unterstützung von einer englischsprachigen Person

  • Sie haben die Möglichkeit den Mittelpunkt Ihrer Interessen für 3-4 Monate nach England zu verlagern

Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit über unser „UK-Inso-Selfmade-Premium-Paket“ das Insolvenzverfahren in England eigenständig zu realisieren! Nachfolgend eine Übersicht der Optionen, eine detaillierte Beschreibung erhalten Sie unten im Text. Dieses Premium-Paket ist quasi eine Weiterentwicklung des eBooks Insolvenzverfahren in England. Es ist als Dienstleistung zwischen eBook zum Insolvenzverfahren und unserem Voll-Service (deutschsprachige Begleitung, komplette Realisierung von der Wohnungssuche bis Insolvenzverfahren) angesiedelt.

Basispaket (NUR 1.600,00 Euro)
Anwaltliche Beratung Maximal eine Stunde anwaltliche Beratung per E-Mail oder Telefon
EBook Insolvenzverfahren in England Sie lernen alles zum Thema Insolvenzverfahren in England, vgl. Sie bitte Inhaltsverzeichnis unten
Postfachadresse England Sie erhalten eine Postfachadresse in England für 12 Monate*
Englische Telefonnummer /Handy Sie erhalten eine englische Telefonnummer/ Handy**
Adressen für Wohnungssuche in England, der englische Mietvertrag Sie erhalten von uns Internetadressen und Direktkontakte für die Wohnungssuche in England. Außerdem detaillierte Informationen zum englischen Mietrecht
NI- und NHS Sie erhalten von uns die Kontaktdaten für das zuständige Jobcenter in England. Für die steuerliche Anmeldung erhalten Sie von uns ein fertiges Anschreiben für das englische Finanzamt.
Antragsformulare für das Insolvenzverfahren in England Sie erhalten von uns die amtlichen Antragsformulare für das Insolvenzverfahren in England, einschließlich Anleitung. Außerdem erhalten Sie von uns ein Anschreiben für das Insolvenzgericht, welches Sie zusammen mit den Anträgen an das zuständige Insolvenzgericht schicken.
*Postfachadresse UK: Diese Postfachadresse verschafft Ihnen Luft bis Sie in England eine Wohnung angemietet haben. Außerdem müssen Sie nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland für den Insolvenzverwalter postalisch und telefonisch erreichbar bleiben.
**Aufladekarte mit 10 Euro Guthaben. Sie können Guthaben bequem vom Internet aus aufladen. 
 
Paket mit Hilfe bei der Wohnungssuche (NUR 1.990,00 Euro)
Anwaltliche Beratung Maximal eine Stunde anwaltliche Beratung per E-Mail oder Telefon
EBook Insolvenzverfahren in England Sie lernen alles zum Thema Insolvenzverfahren in England, vgl. Sie bitte Inhaltsverzeichnis unten
Postfachadresse England Sie erhalten eine Postfachadresse in England für 12 Monate*
Englische Telefonnummer /Handy Sie erhalten eine englische Telefonnummer/ Handy**
Adressen für Wohnungssuche in England, der englische Mietvertrag Sie erhalten von uns Internetadressen und Direktkontakte für die Wohnungssuche in England. Außerdem detaillierte Informationen zum englischen Mietrecht
NI- und NHS Sie erhalten von uns die Kontaktdaten für das zuständige Jobcenter in England. Für die steuerliche Anmeldung erhalten Sie von uns ein fertiges Anschreiben für das englische Finanzamt.
Antragsformulare für das Insolvenzverfahren in England Sie erhalten von uns die amtlichen Antragsformulare für das Insolvenzverfahren in England, einschließlich Anleitung. Außerdem erhalten Sie von uns ein Anschreiben für das Insolvenzgericht, welches Sie zusammen mit den Anträgen an das zuständige Insolvenzgericht schicken.
Hilfe bei der Wohnungssuche Wir suchen für Sie maximal 5 Wohnungen in Ihrem Preisseqment (London oder Manchester), vereinbaren für Sie einen Besichtigungstermin mit dem Vermieter und kontrollieren vorab den Mietvertrag

 

Optional> Insolvenzantrags-Dienst (NUR 600,00 Euro)
  Unsere Anwälte füllen für Sie die Antragsformulare für den Insolvenzantrag komplett aus, inkl. Anschreiben an das zuständige Insolvenzgericht. Bis maximal 10 Gläubiger.***

***Haben Sie mehr als 10 Gläubiger unterbreiten wir Ihnen ein ind. Angebot

Optional> Gründungsdienst englische Limited
Nur Limited gründen (z.B. für Selbständige) Gründung UK Limited, Eintrag ins Companies House UK, Registerunterlagen, Registered Office für ein Jahr: 240,00 Euro
Gründung UK-Limited mit Treuhand-Shareholder

(z.B. für Selbständige, aber Dividenden sind in keinem Falle pfändbar)

Gründung UK-Limited, Eintrag ins Companies House UK, Registerunterlagen, Registered Office für ein Jahr, Treuhand-Shareholder (unsere englische Kanzlei, Treuhandvertrag zwischen Treugeber- und Treunehmer), Angestelltenvertrag*: 1.200,00 Euro

Gründung UK-Limited mit Treuhand-Direktor und Treuhand-Shareholder

(Für Selbständige oder Mandanten ohne Arbeitsvertrag/Job in England: Schuldner /Mandant wird bei "seiner" Limited angestellt, allein das Gehalt ist pfändbar)

Wie 2., zusätzlich mit Stellung eines Treuhand-Direktors (natürliche Person in England ansässig, Treuhandvertrag zwischen Treugeber- und Treunehmer) für ein Jahr, Angestelltenvertrag*: 2.900,00 Euro

*Angestelltenvertrag: Sie erhalten von uns einen Angestelltenvertrag nach englischem Recht, zwischen Ihnen und "Ihrer" Limited".

Jetzt gleich bestellen und Ratz Fatz schuldenfrei!:

UK-Inso Selfmade Premium

Sie möchten per Rechnung bestellen?

Kein Problem, gegen einen geringen Verwaltungsaufschlag von 35,00 Euro können Sie auch per Rechnung bestellen. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht (möchte UK-Inso-Selfmade Premium per Rechnung bestellen) und Sie erhalten ein Auftragsformular. In diesem Formular können Sie Ihre gewünschten Optionen dann ankreuzen, unterschreiben und Sie erhalten die Rechnung per E-Mail. Sie erhalten die gewünschten Dienstleistungen dann nach Geldeingang auf unserem Konto.

Insolvenzverfahren in England: Wichtige Fragen zum UK-Inso-Selfmade-Premium-Paket


-Können Sie die Pakete "updaten?"

Ja, dass ist mit einem Aufschlag von 8% jederzeit möglich. Wenn Sie also z.B. das Basispaket gebucht haben und kommen mit dem Ausfüllen der Insolvenzantragsformulare nicht zurecht, können Sie mittels Ihrer Mandantennummer die Option Insolvenzantragsdienst dazu buchen.

-Was ist, wenn Sie doch nicht alle notwendigen Maßnahmen eigenständig realisieren können?

Kein Problem. In einem solchen Fall können Sie natürlich unsere Hilfe gegen anwaltliche Gebühr in Anspruch nehmen. Im Endeffekt würden Sie in einem solchen Fall nie mehr bezahlen, als unsere Voll-Service-Pakete mit deutschsprachiger Begleitung in England kosten.

-Was müssen Sie tun?

Im Gegenzug für die extrem niedrigen Gebühren und dafür, dass Sie nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei sind, aber bereits nach 3-4 Monate zurück nach Deutschland (bzw. in Ihr Heimatland) können, ist Ihre Mitarbeit gefragt:

-Sie müssen bereit sein, sich in die Thematik "Insolvenzverfahren in England" einzuarbeiten (Durcharbeiten unseres E-Books, es ist für juristische Laien geschrieben und für eigentlich Jeden Nicht-Juristen verständlich)

-Sie müssen eigenständig einen Termin beim Jobcenter in England realisieren (London oder Manchester). Dieses ist mit unserer Hilfe und Anleitung keine große Sache.

-Sie müssen nach England reisen:

-Zur Unterzeichnung des Mietvertrages. Theoretisch besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Wohnung "aus der Ferne" anzumieten.

-Zur Eröffnung des Privatkontos. Dazu benötigen Sie Ihren Mietvertrag, NI-und NHS.

-Zum Eröffnungstermin beim zuständigen Gericht. Es wird ein Termin beim zuständigen Insolvenzgericht vereinbart. Sie müssen darlegen, dass der Mittelpunkt Ihrer wesentlichen Interessen in England belegen ist, sowie Ihr Gehalt bzw. verfügbares Einkommen, Vermögenswerte und Auflistung der Gläubiger, inkl. Insolvenzantragsformulare.

-Worauf muss ich verzichten?

-Sie verzichten auf eine persönliche Beratung in unserer Kanzlei. Die kostenlose Beratung ist maximal eine Stunde Beratung per E-Mail -und/oder Telefon reduziert (nachfolgende Beratungen werden mit Regelsatz zu 225,00 Euro in Rechnung gestellt)

-Sie verzichten auf unsere Begleitung in England. Bei unseren Komplett-Service werden Sie von unseren Mitarbeiter/innen in England begleitet, wobei der Service deutschsprachig ist. Bei diesem Selfmade-Paket müssen Sie in England eigenständig organisieren.

-Ist die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten sichergestellt und dass ich nach 3-4 Monaten zurück nach Deutschland kann?

Wenn Sie die Anleitungen unserer Anwälte genau befolgen ein schlichtes JA!

-Muss ich wirklich in England wohnen?

Natürlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten und möchten diesbezüglich lieber auf unser eBook verweisen. Formalrechtlich muss der Schwerpunkt Ihrer Interessen in England belegen sein. Aber natürlich gibt es in Europa offene Grenzen und "Wo kein Kläger da kein Richter". In jedem Falle muss in England eine Wohnung (auch zur Untermiete möglich) angemietet werden. Sie brauchen einen Mietvertrag, die Consul Tax-Bescheinigung, die NI- und NHS und ein Privatkonto. Sie müssen einen Job in England haben (ggf. über eine Limited die wir Ihnen gründen), mithin ein Gehaltsnachweis oder Selbständig sein und dann glaubhaft machen, dass die selbständige Tätigkeit von England realisiert wird.

-Was muss in Deutschland (bzw. meinem Heimatland) geschehen?

Es ist am Besten, wenn Sie für den beschriebenen Zeitraum alle Zelte in Deutschland abbrechen. Der optimale Fall wäre, wenn in Deutschland (bzw. in Ihrem Heimatland, also z.B Österreich) keine ladefähige Adresse mehr besteht. Dieses zentral, damit ein Gläubigerantrag (Fremdantrag) in Deutschland vermieden werden kann. Rein Insolvenzrechtlich könnten Sie auch in Deutschland einen Wohnsitz beibehalten.
Sie gehen also zu Ihrem Einwohnermeldeamt und melden sich in Deutschland ab. Ob Sie Ihre Wohnung in Deutschland kündigen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, ist aber nicht zwingend. Sicher wäre es der optimale Fall, wenn der bestehende Mietvertrag gekündigt wird bzw. ein Dritter (Verwandter, Freund, Ihre Limited) als Mieter eintritt. Natürlich könnten Sie auch "Untervermieten" (real oder "nach außen"). Wie immer Sie das auch organisieren, es sollte keine ladefähige Adresse mehr in Deutschland bestehen. Am Briefkasten sollte Ihr Name nicht mehr stehen und vielleicht für den Postbooten der Hinweis: KEINE Post mehr für XY, ist verzogen.. Dieses jedenfalls so lange, bis in England das Verfahren eröffnet wurde. Wenn Sie während der Zeit bis zur Verfahrenseröffnung nicht -oder nicht ständig- in England sind, können Sie vielleicht bei Verwandten oder Bekannten unterkommen oder im Hotel oder auf einem Campingplatz. Es besteht in vielen deutschen Städten auch die Möglichkeit vorübergehend eine möblierte Wohnung anzumieten. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt könnten Sie ja vergessen und/oder eine andere Person (oder Ihre Limited) wird Mieter. Aber noch mal der klare Hinweis: Formalrechtlich sind solche Gestaltungen missbräuchlich, Sie müssten eigentlich bis zur Verfahrenseröffnung in England wohnen. 

-Muss ich einen Job in England haben?

Nein, müssen Sie nicht. Aber Sie dürfen natürlich während der Verfahrenszeit keiner abhängigen Beschäftigung in Deutschland (bzw. Ihrem Heimatland) nachgehen. Natürlich sehen es die englischen Behörden nicht gerne, wenn Sie anscheint in die Sozialsysteme "einwandern". Eine Lösung wäre über uns die Gründung einer englischen Limited mit Treuhand-Shareholder und/oder Treuhand-Direktor. Sie werden dann bei "Ihrer" englischen Limited angestellt. Für Selbständige ist die Sache natürlich einfacher, in dem die Selbständige Tätigkeit in England realisiert wird, untermauert durch die Gründung einer englischen Limited.

-Gibt es in England eine Pfändungstabelle?

Nein. Der pfändbare Anteil wird gemeinsam mit dem Gericht festgelegt. Wenn Sie in London leben und maximal 1.500 GBP pro Monat zur Verfügung haben, besteht kein pfändbarer Anteil, weil die Lebenshaltungskosten in London so hoch sind.

-Was kostet mich das alles zusammen?

-Zunächst die Gebühren für unser Selfmade-Paket
-Die Wohnungsmieten für ca. 4 Monate
-Ihre Reisekosten England

Sie müssen 3 Gebühren zahlen, wenn Sie Ihren Antrag und die Auskunft zu Ihren Verbindlichkeiten zu Gericht bringen.

·         Die Gerichtsgebühr von 140,00 GBP. Unter gewissen Umständen kann das Gericht nicht diese Gebühr reduzieren; z. B. wenn Sie Einkommensunterstützung erhalten. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, dass die Gebühr gekürzt wird oder ob Sie von ihr befreit werden können, wird Ihnen das Gerichtspersonal helfen können.

·         Die Hinterlegung von 310,00 GBP bezüglich der Kosten des Insolvenzverfahrens . Diese Hinterlegung ist in allen Fällen zahlbar.

·         Die Gebühr, die für den Eid im Zusammenhang mit der Auskunft über die Verbindlichkeiten anfällt. In einem County Court wird keine Gebühr hierfür erhoben, aber im High Court oder vor einem Rechtsanwalt wird eine Gebühr von 7,00 GBP erhoben.

Wenn Sie ein verheiratetes Paar sind und Sie beide einen Insolvenzantrag stellen möchten, werden Sie beide jeweils separate Gebühren zu zahlen haben. Wenn Sie ein Geschäft in einer Partnerschaft betrieben haben, so muss jeder Partner gesondert eine Gebühr zahlen, es sei denn, beide Partner stellen einen gemeinsamen Insolvenzantrag gemäß der Insolvent Partnerships Order 1994 (Formblatt 16).

Die oben genannten Gebühren sollten bar oder per Postnachnahme oder durch Scheck von einer Bausparkasse, Bank oder einem Anwalt bezahlt werden. Schecks sollten als Zahlungsempfänger H M Paymasters General ausweisen. Persönliche Schecks werden nicht akzeptiert.

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UK-Inso Selfmade Premium

1. Ebook „Insolvenzverfahren in England"

Das ebook beschreibt alle rechtlichen Grundlagen, das englische Insolvenzrecht sowie den Ablauf eines Insolvenzverfahrens in England.

 Inhaltsverzeichnis:

  • Insolvenzverfahren in England: Grundsätzliches. 5

  • Die EU Insolvenzordnung. 6

  • Das Sekundär- Insolvenzverfahren. 7

  • Insolvenzverfahren in England: Vorgehensweise. 8

  • Was ist der Mittelpunkt der wesentlichen Interessen?. 10

  • Insolvenzverfahren in England: Wichtige Punkte in der Zusammenfassung. 10

  • Insolvenzverfahren in England: Fragen und Antworten. 11

  • Das Insolvenzverfahren in England. 17

  • Was ist ein Insolvenzverfahren?. 17

  • Anordnung der Insolvenz (Bankruptcy) 17

  • Wo wird der Insolvenzantrag gestellt?. 17

  • Die handelnden Personen. 18

  • Die Pflichten des Insolvenzschuldners. 18

  • Auswirkung der Insolvenz. 19

  • Zahlungen an Gläubiger 22

  • Was passiert mit Ihrem Immobilieneigentum?. 23

  • Was sind die Beschränkungen einer insolventen Person?. 24

  • Befreiung von der Insolvenz. 25

  • Insolvenzbeschränkungen und Auferlegungen. 26

  • Schulden, die auftreten, nachdem Sie in Insolvenz geraten sind. 26

  • Die wesentlichen Schritte in dem Insolvenzverfahren. 27

  • Insolvenzbegriffe. 31

  • Arbeitsvertrag nach englischem Recht (Vorlage) 33

  • Allgemeine Informationen zur Wohnungssuche in Großbritannien. 40

  • Thema Krankenversicherung. 40

  • Wo kann ich ein Visum beantragen?. 42

  • Geändertes Visumverfahren. 42

  • Jobsuche in England. 44

  • 1job.co.uk. 44

  • Die englische Limited. 48

  • Ausgestaltung der englischen Limited im Kontext des Insolvenzverfahrens in England. 51

  • Ein Überblick über die Kapitalerhaltungsgrundsätze im englischen  Gesellschaftsrecht 52

  • Insolvenzverfahren in England- Forms. 77

  • England and Wales Forms. 77

  • Gesetzliche Grundlagen. 87

  • BGH: Eine im Ausland erteilte Restschuldbefreiung ist auch in Deutschland anzuerkennen. 87

  • EU Insolvenzordnung  93

2.    Adresse in England

Sie erhalten von uns eine Adresse in England für 12 Monate. Diese Adresse ist bereits 3 Tage nach Bezahlung des Selfmade-Pakets nutzbar! (zustellbare Postadresse in England, Postweiterleitung, auch per E-Mail!)

Eine solche Postadresse kann Ihnen „Luft verschaffen“ bis zur Anmietung einer Wohnung in England, dennoch besteht in Deutschland (bzw. Ihrem Heimatland) keine ladefähige Adresse mehr, allerdings in England. Es ist für einen Außenstehenden (Gläubiger) nicht erkennbar, dass es sich um einen Briefkasten handelt. Weiterer Grund für die UK-Adresse sehen Sie bitte unter Punkt 5.

2.2.       Englische Handynummer

Sie erhalten von uns ein englisches Handy (Prepaid Handy) mit einer englischen Telefonnummer (+44…). Sie können das Handy bequem via Internet aufladen. Dieses Handy steht Ihnen spätestens 5 Werktage nach Zahlungsempfang des Selfmade-Premium-Pakets zur Verfügung. Somit sind Sie telefonisch weiter erreichbar, aber unter einer englischen Telefonnummer. 

3.     Lebensmittelpunkt England

3.1. Wohnung in England

Sie erhalten von uns Internetadressen für die Wohnungssuche in England, einschließlich Kontaktadressen zu Maklern in England. Jetzt können Sie sich einige Wohnungen zur Besichtigung aussuchen.

3.2.       NI- und NHS

Sie erhalten von uns die Kontaktdaten für das zuständige Jobcenter in England. Hier können Sie einen Termin für das Gespräch vereinbaren. Wir führen aus, welche Fragen gestellt werden und was Sie antworten müssen. Der Termin dauert maximal 20 Minuten. Für die steuerliche Anmeldung erhalten Sie von uns ein fertiges Anschreiben für das englische Finanzamt.

3.3.       Privatkonto England

Hierzu bedarf es keiner weiteren Einlassung. Sie gehen zu einer Bank in England und beantragen die Eröffnung eines Kontos, unter Vorlage des Mietvertrages und Ihrer  NI/NHS. 

4.    Antragsformulare für das Insolvenzverfahren in England

Sie erhalten von uns die amtlichen Antragsformulare für das Insolvenzverfahren in England, einschließlich Anleitung. Entsprechend sind die Formulare auszufüllen und an das zuständige Gericht zu schicken. Die Adresse für das zuständige Insolvenzgericht erhalten Sie ebenso wie ein fertiges Anschreiben. Anschreiben und Antragsformulare senden Sie nun an das Insolvenzgericht mit Bitte um den Eröffnungstermin.

Sie nehmen den Eröffnungstermin entsprechend wahr. Wir beschreiben welche Fragen im Termin gestellt werden und was Sie sagen dürfen und was nicht. 

5.    „Rückzugsstrategie“ nach Deutschland (bzw. in Ihr Heimatland)

Wurde das Verfahren in England eröffnet, können Sie zurück nach Deutschland bzw. in Ihr Heimatland. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass Sie für das Gericht und/oder für den Insolvenzverwalter postalisch und telefonisch weiter erreichbar sind! Dieses ist der Grund, warum die „vorübergehende Adresse“ (Punkt 2) immer für ein Jahr realisiert wird. Eine englische Telefonnummer besitzen Sie ja bereits.

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UK-Inso Selfmade Premium

UK-Inso-Selfmade-Premium für Selbständige oder Mandanten ohne Job in England

Die Dienstleistungen sind analog dem UK-Inso-Selfmade-Premium-Paket. Ergänzend gründen wir für die Mandanten eine englische Limited mit Betriebsstätte in England. Dabei bestehen nachfolgende Gründungsoptionen:

-Nur Gründung (Mandant oder dritte Person wird Direktor und Shareholder)

-Limited Gründung mit Treuhand-Shareholder für ein Jahr

Bei Einsatz eines Treuhand-Shareholders sind die Dividenden (Gewinne nach Steuer) in keinem Falle pfändbar.

-Limited Gründung mit Treuhand-Shareholder und Treuhand-Direktor für ein Jahr

Der Einsatz eines Treuhand-Direktors ist sinnvoll:

-Schuldner möchte nicht als Direktor der Limited auftreten

-Die Umsätze der Limited sind dominant, so dass ein geringes Direktorengehalt nicht plausibel ist.

-Der Mandant/Schuldner ist nicht selbständig und hat keinen Job in England: „Er wird bei seiner Limited angestellt.

Einen Angestelltenvertrag nach englischem Recht erhalten Sie bei den Gestaltungen mit Treuhand-Shareholder- und/oder Treuhand-Direktor kostenlos dazu.

erhalten Sie grundlegende Informationen zum Insolvenzverfahren in England sowie Fragen und Antworten im Kontext des Verfahrens.

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UK-Inso Selfmade Premium

Insolvenzverfahren in england: Grafische Darstellungen

Insolvenz england
 
Abbildung: Abwicklung des Insolvenzverfahrens in einem anderen EU-Staat. Für größere Darstellung bitte hier klicken...
Insolvenz england
 
Abbildung: Ablauf des Insolvenzverfahrens in England. Für größere Darstellung klicken Sie bitte hier..
 
Insolvenz england
Abbildung: Verfahrensablauf der Insolvenz in England. Für größere Darstellung klicken Sie bitte hier..

 

 

 
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