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UK-Inso Selfmade Premium:
Mit niedrigen Kosten nach 12 Monaten schuldenfrei - nach 3-4
Monaten zurück ins Heimatland!
UK-Inso Selfmade Premium:
Wie Sie das Insolvenzverfahren in England eigenständig und
extrem kostengünstig realisieren, nach spätestens 12 Monaten
schuldenfrei sind, aber bereits nach 3-4 Monaten zurück nach
Deutschland (bzw. in Ihr Heimatland) können!
-Nach spätestens 12 Monaten Schuldenfrei
-Bereits nach 3-4 Monaten zurück nach Deutschland (bzw.
Ihren Heimatstaat)
Sie:
-
Sie sprechen englisch
(Grundkenntnisse; Schulenglisch) bzw. erhalten Unterstützung von einer
englischsprachigen Person
-
Sie haben die Möglichkeit den Mittelpunkt Ihrer Interessen für 3-4
Monate nach England zu verlagern
Dann bieten wir Ihnen die
Möglichkeit über unser „UK-Inso-Selfmade-Premium-Paket“ das
Insolvenzverfahren in England eigenständig zu realisieren!
Nachfolgend eine Übersicht der Optionen, eine detaillierte
Beschreibung erhalten Sie unten im Text. Dieses Premium-Paket
ist quasi eine Weiterentwicklung des
eBooks Insolvenzverfahren in England. Es ist als
Dienstleistung zwischen eBook zum Insolvenzverfahren und unserem
Voll-Service (deutschsprachige Begleitung, komplette
Realisierung von der Wohnungssuche bis Insolvenzverfahren)
angesiedelt.
| Basispaket
(NUR 1.600,00 Euro) |
|
Anwaltliche Beratung |
Maximal eine
Stunde anwaltliche Beratung per E-Mail oder
Telefon |
|
EBook Insolvenzverfahren in England |
Sie lernen alles
zum Thema Insolvenzverfahren in England, vgl.
Sie bitte Inhaltsverzeichnis unten |
|
Postfachadresse England |
Sie erhalten
eine Postfachadresse in England für 12 Monate* |
|
Englische Telefonnummer /Handy |
Sie erhalten
eine englische Telefonnummer/ Handy** |
|
Adressen für Wohnungssuche in England,
der englische Mietvertrag |
Sie erhalten von
uns Internetadressen und Direktkontakte für die
Wohnungssuche in England. Außerdem detaillierte
Informationen zum englischen Mietrecht |
|
NI- und NHS |
Sie erhalten von uns die Kontaktdaten für das zuständige
Jobcenter in England. Für die steuerliche Anmeldung erhalten Sie von uns
ein fertiges Anschreiben für das englische Finanzamt. |
|
Antragsformulare für das Insolvenzverfahren in England |
Sie erhalten
von uns die amtlichen Antragsformulare für das
Insolvenzverfahren in England, einschließlich
Anleitung. Außerdem erhalten Sie von uns ein
Anschreiben für das Insolvenzgericht, welches
Sie zusammen mit den Anträgen an das zuständige
Insolvenzgericht schicken. |
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*Postfachadresse UK: Diese
Postfachadresse verschafft Ihnen Luft bis Sie in England
eine Wohnung angemietet haben. Außerdem müssen Sie nach
Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland für den
Insolvenzverwalter postalisch und telefonisch erreichbar
bleiben.
**Aufladekarte mit 10 Euro Guthaben. Sie können Guthaben
bequem vom Internet aus aufladen. |
| |
| Paket mit
Hilfe bei der Wohnungssuche (NUR 1.990,00 Euro) |
|
Anwaltliche Beratung |
Maximal eine
Stunde anwaltliche Beratung per E-Mail oder
Telefon |
|
EBook Insolvenzverfahren in England |
Sie lernen alles
zum Thema Insolvenzverfahren in England, vgl.
Sie bitte Inhaltsverzeichnis unten |
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Postfachadresse England |
Sie erhalten
eine Postfachadresse in England für 12 Monate* |
|
Englische Telefonnummer /Handy |
Sie erhalten
eine englische Telefonnummer/ Handy** |
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Adressen für Wohnungssuche in England,
der englische Mietvertrag |
Sie erhalten von
uns Internetadressen und Direktkontakte für die
Wohnungssuche in England. Außerdem detaillierte
Informationen zum englischen Mietrecht |
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NI- und NHS |
Sie erhalten von uns die Kontaktdaten für das zuständige
Jobcenter in England. Für die steuerliche Anmeldung erhalten Sie von uns
ein fertiges Anschreiben für das englische Finanzamt. |
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Antragsformulare für das Insolvenzverfahren in England |
Sie erhalten
von uns die amtlichen Antragsformulare für das
Insolvenzverfahren in England, einschließlich
Anleitung. Außerdem erhalten Sie von uns ein
Anschreiben für das Insolvenzgericht, welches
Sie zusammen mit den Anträgen an das zuständige
Insolvenzgericht schicken. |
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Hilfe bei der Wohnungssuche |
Wir suchen für
Sie maximal 5 Wohnungen in Ihrem Preisseqment
(London oder Manchester), vereinbaren für Sie
einen Besichtigungstermin mit dem Vermieter und
kontrollieren vorab den Mietvertrag |
|
| Optional>
Insolvenzantrags-Dienst (NUR 600,00 Euro) |
|
|
Unsere Anwälte
füllen für Sie die Antragsformulare für den
Insolvenzantrag komplett aus, inkl. Anschreiben
an das zuständige Insolvenzgericht. Bis maximal
10 Gläubiger.*** |
|
***Haben
Sie mehr als 10 Gläubiger unterbreiten wir Ihnen ein ind.
Angebot
| Optional>
Gründungsdienst englische Limited |
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Nur Limited gründen (z.B. für
Selbständige) |
Gründung UK Limited, Eintrag ins
Companies House UK, Registerunterlagen, Registered Office für
ein Jahr: 240,00 Euro |
Gründung UK-Limited
mit Treuhand-Shareholder
(z.B. für Selbständige, aber Dividenden sind in
keinem Falle pfändbar) |
Gründung UK-Limited, Eintrag ins
Companies House UK, Registerunterlagen, Registered Office für
ein Jahr, Treuhand-Shareholder (unsere englische Kanzlei,
Treuhandvertrag zwischen Treugeber- und Treunehmer),
Angestelltenvertrag*:
1.200,00 Euro
|
Gründung UK-Limited
mit Treuhand-Direktor und Treuhand-Shareholder
(Für Selbständige oder Mandanten ohne
Arbeitsvertrag/Job in England: Schuldner
/Mandant wird bei "seiner" Limited angestellt,
allein das Gehalt ist pfändbar)
|
Wie
2., zusätzlich mit
Stellung eines Treuhand-Direktors (natürliche Person in England
ansässig, Treuhandvertrag zwischen Treugeber- und Treunehmer)
für ein Jahr, Angestelltenvertrag*:
2.900,00 Euro
|
|
*Angestelltenvertrag: Sie erhalten von
uns einen Angestelltenvertrag nach englischem Recht, zwischen
Ihnen und "Ihrer" Limited".
Jetzt gleich
bestellen und Ratz Fatz schuldenfrei!:
Sie möchten per Rechnung bestellen?
Kein Problem, gegen einen geringen
Verwaltungsaufschlag von 35,00 Euro können Sie auch per Rechnung
bestellen. Schreiben Sie uns einfach eine
kurze Nachricht (möchte UK-Inso-Selfmade Premium per
Rechnung bestellen) und Sie erhalten ein Auftragsformular.
In diesem Formular können Sie Ihre gewünschten Optionen dann
ankreuzen, unterschreiben und Sie erhalten die Rechnung per
E-Mail. Sie erhalten die gewünschten Dienstleistungen dann nach
Geldeingang auf unserem Konto.
Insolvenzverfahren in England: Wichtige Fragen zum UK-Inso-Selfmade-Premium-Paket
-Können Sie die Pakete "updaten?"
Ja, dass ist mit einem Aufschlag
von 8% jederzeit möglich. Wenn Sie also z.B. das Basispaket
gebucht haben und kommen mit dem Ausfüllen der
Insolvenzantragsformulare nicht zurecht, können Sie mittels
Ihrer Mandantennummer die Option Insolvenzantragsdienst dazu
buchen.
-Was ist, wenn Sie doch nicht alle notwendigen Maßnahmen
eigenständig realisieren können?
Kein Problem. In einem solchen Fall können Sie natürlich unsere
Hilfe gegen anwaltliche Gebühr in Anspruch nehmen. Im Endeffekt
würden Sie in einem solchen Fall nie mehr bezahlen, als unsere
Voll-Service-Pakete mit deutschsprachiger Begleitung in England
kosten.
-Was müssen Sie tun?
Im Gegenzug für die extrem niedrigen Gebühren und dafür, dass
Sie nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei sind, aber bereits
nach 3-4 Monate zurück nach Deutschland (bzw. in Ihr Heimatland)
können, ist Ihre Mitarbeit gefragt:
-Sie müssen bereit sein, sich in die Thematik
"Insolvenzverfahren in England" einzuarbeiten (Durcharbeiten
unseres E-Books, es ist für juristische Laien geschrieben und
für eigentlich Jeden Nicht-Juristen verständlich)
-Sie müssen eigenständig einen Termin beim Jobcenter in England
realisieren (London oder Manchester). Dieses ist mit unserer
Hilfe und Anleitung keine große Sache.
-Sie müssen nach England reisen:
-Zur Unterzeichnung des Mietvertrages. Theoretisch besteht
jedoch auch die Möglichkeit, die Wohnung "aus der Ferne"
anzumieten.
-Zur Eröffnung des Privatkontos. Dazu benötigen Sie Ihren
Mietvertrag, NI-und NHS.
-Zum Eröffnungstermin beim zuständigen Gericht. Es wird ein
Termin beim zuständigen Insolvenzgericht vereinbart. Sie müssen
darlegen, dass der Mittelpunkt Ihrer wesentlichen Interessen in
England belegen ist, sowie Ihr Gehalt bzw. verfügbares
Einkommen, Vermögenswerte und Auflistung der Gläubiger, inkl.
Insolvenzantragsformulare.
-Worauf muss ich verzichten?
-Sie verzichten auf eine persönliche Beratung in unserer
Kanzlei. Die kostenlose Beratung ist maximal eine Stunde
Beratung per E-Mail -und/oder Telefon reduziert (nachfolgende
Beratungen werden mit Regelsatz zu 225,00 Euro in Rechnung
gestellt)
-Sie verzichten auf unsere Begleitung in England. Bei unseren
Komplett-Service werden Sie von unseren Mitarbeiter/innen in
England begleitet, wobei der Service deutschsprachig ist. Bei
diesem Selfmade-Paket müssen Sie in England eigenständig
organisieren.
-Ist die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten
sichergestellt und dass ich nach 3-4 Monaten zurück nach
Deutschland kann?
Wenn Sie die Anleitungen unserer Anwälte genau befolgen ein
schlichtes JA!
-Muss ich wirklich in England wohnen?
Natürlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten und möchten
diesbezüglich lieber auf unser eBook verweisen. Formalrechtlich
muss der Schwerpunkt Ihrer Interessen in England belegen sein.
Aber natürlich gibt es in Europa offene Grenzen und "Wo kein
Kläger da kein Richter". In jedem Falle muss in England eine
Wohnung (auch zur Untermiete möglich) angemietet werden. Sie
brauchen einen Mietvertrag, die Consul Tax-Bescheinigung, die
NI- und NHS und ein Privatkonto. Sie müssen einen Job in England
haben (ggf. über eine Limited die wir Ihnen gründen), mithin ein
Gehaltsnachweis oder Selbständig sein und dann glaubhaft machen,
dass die selbständige Tätigkeit von England realisiert wird.
-Was muss in Deutschland (bzw. meinem Heimatland)
geschehen?
Es ist am Besten, wenn Sie für den beschriebenen Zeitraum alle
Zelte in Deutschland abbrechen. Der optimale Fall wäre, wenn in
Deutschland (bzw. in Ihrem Heimatland, also z.B Österreich)
keine ladefähige Adresse mehr besteht. Dieses zentral, damit ein
Gläubigerantrag (Fremdantrag) in Deutschland vermieden werden kann. Rein
Insolvenzrechtlich könnten Sie auch in Deutschland einen
Wohnsitz beibehalten.
Sie gehen also zu Ihrem Einwohnermeldeamt und melden sich in
Deutschland ab. Ob Sie Ihre Wohnung in Deutschland kündigen
sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, ist aber nicht
zwingend. Sicher wäre es der optimale Fall, wenn der bestehende
Mietvertrag gekündigt wird bzw. ein Dritter (Verwandter, Freund,
Ihre Limited) als Mieter eintritt. Natürlich könnten Sie auch
"Untervermieten" (real oder "nach außen"). Wie immer Sie das
auch organisieren, es sollte keine ladefähige Adresse mehr in
Deutschland bestehen. Am Briefkasten sollte Ihr Name nicht mehr
stehen und vielleicht für den Postbooten der Hinweis: KEINE Post
mehr für XY, ist verzogen.. Dieses jedenfalls so lange, bis in
England das Verfahren eröffnet wurde. Wenn Sie während der Zeit
bis zur Verfahrenseröffnung nicht -oder nicht ständig- in
England sind, können Sie vielleicht bei Verwandten oder
Bekannten unterkommen oder im Hotel oder auf einem Campingplatz.
Es besteht in vielen deutschen Städten auch die Möglichkeit
vorübergehend eine möblierte Wohnung anzumieten. Die Anmeldung
beim Einwohnermeldeamt könnten Sie ja vergessen und/oder eine
andere Person (oder Ihre Limited) wird Mieter. Aber noch mal der
klare Hinweis: Formalrechtlich sind solche Gestaltungen
missbräuchlich, Sie müssten eigentlich bis zur
Verfahrenseröffnung in England wohnen.
-Muss ich einen Job in England haben?
Nein, müssen Sie nicht. Aber Sie dürfen natürlich während der
Verfahrenszeit keiner abhängigen Beschäftigung in Deutschland
(bzw. Ihrem Heimatland) nachgehen. Natürlich sehen es die
englischen Behörden nicht gerne, wenn Sie anscheint in die
Sozialsysteme "einwandern". Eine Lösung wäre über uns die
Gründung einer englischen Limited mit Treuhand-Shareholder
und/oder Treuhand-Direktor. Sie werden dann bei "Ihrer"
englischen Limited angestellt. Für Selbständige ist die Sache
natürlich einfacher, in dem die Selbständige Tätigkeit in
England realisiert wird, untermauert durch die Gründung einer
englischen Limited.
-Gibt es in England eine Pfändungstabelle?
Nein. Der pfändbare Anteil wird gemeinsam mit dem Gericht
festgelegt. Wenn Sie in London leben und maximal 1.500 GBP pro
Monat zur Verfügung haben, besteht kein pfändbarer Anteil, weil
die Lebenshaltungskosten in London so hoch sind.
-Was kostet mich das alles zusammen?
-Zunächst die Gebühren für unser Selfmade-Paket
-Die Wohnungsmieten für ca. 4 Monate
-Ihre Reisekosten England
Sie
müssen 3 Gebühren zahlen, wenn Sie Ihren Antrag und die Auskunft
zu Ihren Verbindlichkeiten zu Gericht bringen.
·
Die Gerichtsgebühr von 140,00 GBP. Unter gewissen Umständen kann
das Gericht nicht diese Gebühr reduzieren; z. B. wenn Sie
Einkommensunterstützung erhalten. Wenn Sie nicht sicher sind, ob
Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, dass die Gebühr gekürzt
wird oder ob Sie von ihr befreit werden können, wird Ihnen das
Gerichtspersonal helfen können.
·
Die Hinterlegung von 310,00 GBP bezüglich der Kosten des
Insolvenzverfahrens . Diese Hinterlegung ist in allen Fällen
zahlbar.
·
Die Gebühr, die für den Eid im Zusammenhang mit der Auskunft
über die Verbindlichkeiten anfällt. In einem County Court wird
keine Gebühr hierfür erhoben, aber im High Court oder vor einem
Rechtsanwalt wird eine Gebühr von 7,00 GBP erhoben.
Wenn Sie
ein verheiratetes Paar sind und Sie beide einen Insolvenzantrag
stellen möchten, werden Sie beide jeweils separate Gebühren zu
zahlen haben. Wenn Sie ein Geschäft in einer Partnerschaft
betrieben haben, so muss jeder Partner gesondert eine Gebühr
zahlen, es sei denn, beide Partner stellen einen gemeinsamen
Insolvenzantrag gemäß der Insolvent Partnerships Order 1994
(Formblatt 16).
Die oben
genannten Gebühren sollten bar oder per Postnachnahme oder durch
Scheck von einer Bausparkasse, Bank oder einem Anwalt bezahlt
werden. Schecks sollten als Zahlungsempfänger H M Paymasters
General ausweisen. Persönliche Schecks werden nicht akzeptiert.
Jetzt gleich
bestellen und Ratz Fatz schuldenfrei!:
1.
Ebook „Insolvenzverfahren in England"
Das ebook beschreibt alle rechtlichen Grundlagen, das englische
Insolvenzrecht sowie den Ablauf eines Insolvenzverfahrens in
England.
Inhaltsverzeichnis:
-
Insolvenzverfahren in England: Grundsätzliches.
5
-
Die EU Insolvenzordnung.
6
-
Das Sekundär- Insolvenzverfahren.
7
-
Insolvenzverfahren in England: Vorgehensweise.
8
-
Was ist der Mittelpunkt der wesentlichen Interessen?.
10
-
Insolvenzverfahren in England: Wichtige Punkte in der Zusammenfassung.
10
-
Insolvenzverfahren in England: Fragen und Antworten.
11
-
Das Insolvenzverfahren in England.
17
-
Was ist ein Insolvenzverfahren?.
17
-
Anordnung der Insolvenz (Bankruptcy)
17
-
Wo wird der Insolvenzantrag gestellt?.
17
-
Die handelnden Personen.
18
-
Die Pflichten des Insolvenzschuldners.
18
-
Auswirkung der Insolvenz.
19
-
Zahlungen an Gläubiger
22
-
Was passiert mit Ihrem Immobilieneigentum?.
23
-
Was sind die Beschränkungen einer insolventen Person?.
24
-
Befreiung von der Insolvenz.
25
-
Insolvenzbeschränkungen und Auferlegungen.
26
-
Schulden, die auftreten, nachdem Sie in Insolvenz geraten sind.
26
-
Die wesentlichen Schritte in dem Insolvenzverfahren.
27
-
Insolvenzbegriffe.
31
-
Arbeitsvertrag nach englischem Recht (Vorlage)
33
-
Allgemeine Informationen zur Wohnungssuche in Großbritannien.
40
-
Thema Krankenversicherung.
40
-
Wo kann ich ein Visum beantragen?.
42
-
Geändertes Visumverfahren.
42
-
Jobsuche in England.
44
-
1job.co.uk.
44
-
Die englische Limited.
48
-
Ausgestaltung der englischen Limited im Kontext des
Insolvenzverfahrens in England.
51
-
Ein Überblick über die Kapitalerhaltungsgrundsätze im
englischen
Gesellschaftsrecht
52
-
Insolvenzverfahren in England-
Forms.
77
-
England and Wales Forms.
77
-
Gesetzliche Grundlagen.
87
-
BGH: Eine im Ausland erteilte Restschuldbefreiung ist auch in
Deutschland anzuerkennen.
87
-
EU Insolvenzordnung
93
2.
Adresse in England
Sie erhalten von uns eine Adresse in England für
12 Monate. Diese Adresse ist bereits 3 Tage nach Bezahlung des Selfmade-Pakets nutzbar! (zustellbare Postadresse in England,
Postweiterleitung, auch per E-Mail!)
Eine solche Postadresse kann Ihnen „Luft verschaffen“ bis zur
Anmietung einer Wohnung in England, dennoch besteht in
Deutschland (bzw. Ihrem Heimatland) keine ladefähige Adresse mehr, allerdings in
England. Es ist für einen Außenstehenden (Gläubiger) nicht
erkennbar, dass es sich um einen Briefkasten handelt. Weiterer
Grund für die UK-Adresse sehen Sie bitte unter Punkt
5.
2.2.
Englische Handynummer
Sie erhalten von uns ein englisches Handy (Prepaid Handy) mit
einer englischen Telefonnummer (+44…). Sie können das Handy
bequem via Internet aufladen. Dieses Handy steht Ihnen
spätestens 5 Werktage nach Zahlungsempfang des Selfmade-Premium-Pakets
zur Verfügung. Somit sind Sie telefonisch weiter erreichbar,
aber unter einer englischen Telefonnummer.
3.
Lebensmittelpunkt
England
3.1. Wohnung in England
Sie erhalten von uns Internetadressen für die Wohnungssuche in
England, einschließlich Kontaktadressen zu Maklern in England.
Jetzt können Sie sich einige Wohnungen zur Besichtigung
aussuchen.
3.2.
NI- und NHS
Sie erhalten von uns die Kontaktdaten für das zuständige
Jobcenter in England. Hier können Sie einen Termin für das
Gespräch vereinbaren. Wir führen aus, welche Fragen gestellt
werden und was Sie antworten müssen. Der Termin dauert maximal
20 Minuten. Für die steuerliche Anmeldung erhalten Sie von uns
ein fertiges Anschreiben für das englische Finanzamt.
3.3.
Privatkonto England
Hierzu bedarf es keiner weiteren Einlassung. Sie gehen zu einer
Bank in England und beantragen die Eröffnung eines Kontos, unter
Vorlage des Mietvertrages und Ihrer
NI/NHS.
4.
Antragsformulare für das Insolvenzverfahren in England
Sie erhalten von uns die amtlichen Antragsformulare für das
Insolvenzverfahren in England, einschließlich Anleitung.
Entsprechend sind die Formulare auszufüllen und an das
zuständige Gericht zu schicken. Die Adresse für das zuständige
Insolvenzgericht erhalten Sie ebenso wie ein fertiges
Anschreiben. Anschreiben und Antragsformulare senden Sie nun an
das Insolvenzgericht mit Bitte um den Eröffnungstermin.
Sie nehmen den Eröffnungstermin entsprechend wahr. Wir
beschreiben welche Fragen im Termin gestellt werden und was Sie
sagen dürfen und was nicht.
5.
„Rückzugsstrategie“ nach Deutschland (bzw. in Ihr Heimatland)
Wurde das Verfahren in England eröffnet, können Sie zurück nach
Deutschland bzw. in Ihr Heimatland. Es ist jedoch zwingend
erforderlich, dass Sie für das Gericht und/oder für den
Insolvenzverwalter postalisch und telefonisch weiter erreichbar
sind! Dieses ist der Grund, warum die „vorübergehende Adresse“
(Punkt 2) immer für
ein Jahr realisiert wird. Eine englische Telefonnummer besitzen
Sie ja bereits.
Jetzt gleich
bestellen und Ratz Fatz schuldenfrei!:
UK-Inso-Selfmade-Premium für
Selbständige oder Mandanten ohne Job in England
Die Dienstleistungen sind analog dem
UK-Inso-Selfmade-Premium-Paket. Ergänzend gründen wir für die
Mandanten eine englische Limited mit Betriebsstätte in England.
Dabei bestehen nachfolgende Gründungsoptionen:
-Nur Gründung (Mandant oder dritte
Person wird Direktor und Shareholder)
-Limited Gründung mit
Treuhand-Shareholder für ein Jahr
Bei Einsatz eines
Treuhand-Shareholders sind die Dividenden (Gewinne nach Steuer)
in keinem Falle pfändbar.
-Limited Gründung mit
Treuhand-Shareholder und Treuhand-Direktor für ein Jahr
Der Einsatz eines
Treuhand-Direktors ist sinnvoll:
-Schuldner möchte nicht als Direktor
der Limited auftreten
-Die Umsätze der Limited sind
dominant, so dass ein geringes Direktorengehalt nicht plausibel
ist.
-Der Mandant/Schuldner ist nicht
selbständig und hat
keinen Job in England: „Er wird bei
seiner Limited
angestellt.
Einen Angestelltenvertrag nach englischem Recht erhalten
Sie bei den Gestaltungen mit Treuhand-Shareholder- und/oder
Treuhand-Direktor kostenlos dazu.
erhalten Sie grundlegende Informationen zum
Insolvenzverfahren in England sowie Fragen und Antworten im
Kontext des Verfahrens.
Jetzt gleich
bestellen und Ratz Fatz schuldenfrei!:
Insolvenzverfahren in england: Grafische Darstellungen
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