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Privatinsolvenz in Deutschland
 

Insolvenz (lat. insolvens, "nicht-lösend", hier im Sinne von: "Schuldscheine nicht einlösen könnend") bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.

Gründe für die Insolvenz von Unternehmungen

Für eine Insolvenz gibt es vielfältige Gründe, die sich alle darin äußern, dass die betroffene Unternehmung längerfristig höhere Zahlungsverpflichtungen hat, als sie durch Zahlungseingänge decken kann. Die Ursachen lassen sich grob in Interne und Externe unterteilen.

Externe Ursachen: Eine Unternehmung kann ohne eigenes Verschulden in eine Insolvenzsituation geraten, wenn der Markt sich dahingehend gestaltet, dass sich keine oder signifikant weniger Produkte absetzen lassen. Dies kann unter anderem dadurch geschehen, weil der Markt die angebotenen Produkte nicht mehr benötigt (z.B. Fotofilmhersteller nach Erfindung der Digitalkamera) oder weil ein größerer Wettbewerber den Markt durch aggressive Preise aufrollt, gegen die das Unternehmen nicht konkurrieren kann (u.a. durch Größenvorteile im Einkauf, wenn z.B. ein Elektronikmarkt für 300 Filialen einkauft kann er deutlich günstigere Preise anbieten als der Einzelhändler im Stadtteil).

Interne Ursachen: Die internen Gründe lassen sich fast immer auf mangelhaftes Controlling bzw. Cash-Management (Treasury und Risikomanagement) zurückführen. Controlling muss an dieser Stelle jedoch weiter gefasst werden als bloß ein Überblick über Zahlungen, sondern sollte insbesondere auch zukünftige Verkaufsplanungen und Ausgabenfristigkeiten berücksichtigen. Auch zu hohe Verschuldung, deren Kapitaldienst den Cash Flow belastet, ist eine Gefahrenquelle, weil durch zu hohe Zahlungsverpflichtungen gegenüber Banken die Flexibilität eingeschränkt ist, dauerhaft oder kurzfristig auf Kosten der Marge die Preise zu senken oder die Ausgaben zu erhöhen.

Gründe für die Insolvenz von Selbstständigen und Freiberuflern

Eine Vielzahl von Gründen führt zur Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit selbstständiger Unternehmer oder freiberuflicher Existenzen. Ein wichtiger Grund ist die fehlende Trennung der Vermögensmassen. Wenn eine private Vermögensanlage scheitert, wird meist die Liquidität der beruflichen Existenz in Mitleidenschaft gezogen. Ein Schutz der Unternehmung einer natürlichen Person ist meist nicht möglich, da die Gläubiger im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung den Zugriff auf alle Vermögensgegenstände veranlassen. Hierdurch entstehen Reibungsverluste und die tägliche Arbeit wird erschwert. Andererseits wirken sich auch geschäftliche Verluste negativ auf die privaten Vermögensstrukturen aus.

Mangels rechtlicher Trennung zwischen den Positionen entsteht ein Zwang zum Einsatz privater Mittel, wenn die Unternehmung nicht aufgegeben werden soll. Im Gegensatz zum Inhaber einer haftungslimitierten Gesellschaft (z. Bsp. GmbH) kann der Einzelunternehmer/Freiberufler zwar auch die Insolvenz seines Unternehmens beantragen, wenn er zahlungsunfähig geworden ist. Durch die Einheit von Unternehmens- und Privatvermögen fällt er jedoch mit seinem gesamten Vermögen (dem des Unternehmens und dem privaten) in die Insolvenz. Viele Existenzgründungen leiden besonders unter zu geringem Eigenkapital. In Krisenzeiten führt der Kapitalmangel schnell zu einer verschleppten Insolvenz. Zwar ist diese mangels Antragspflicht nicht strafbar, sie führt aber immer an den Rand der Legalität bei Inanspruchnahme neuer Leistungen, die für den Betrieb erforderlich sind. So können zwar keine strafrechtlichen Vorwürfe wegen Insolvenzvergehen erhoben werden, aber bspw. der Vorwurf eines Eingehungsbetrugs usw.. Auch die Fehleinschätzung des Unternehmers bei der Preisbildung führt schnell dazu, dass zunächst unbekannte oder vernachlässigte Steuer- und Abgabenlasten zu einem Problem werden. Gerade die Existenzgründung in Krisenzeiten birgt bei großen Marktchancen das Risiko der Fehlkalkulation.

Aus traditionellen Gründen wird in Deutschland die freiberufliche Tätigkeit nicht im Rahmen einer limitierten Gesellschaft, sondern als Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben. Im Insolvenzfalle ist also immer das Regelinsolvenzverfahren, nicht das Verbraucherinsolvenzverfahren einschlägig.

 

 
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