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Insolvenzverfahren in england:
Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in
Anspruch nehmen?
Wir bzw. unsere
Netzwerkpartner sind Steuerberater und Rechtsanwälte, mit
fundierten Kenntnissen im deutschen-,englischen und
EU-Insolvenzrecht.
Wir bieten den
"Voll-Service" "aus einer Hand":
- Vorübergehender
Wohnsitz in England (für die ersten 3-4 Monate als
Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist). Kein
"Briefkasten", sondern inkl. Untermietvertrag, zustellbare
Postadresse auch für Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann
bereits auf diese Adresse realisiert werden.
- Hilfe bei
der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener
Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung,
Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages,
Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
- Begleitung
zum Banktermin zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
- NI- Nummer
und NHS (Terminabsprache mit dem Jobcenter London,
Interview-Vorbereitung, Begleitung beim Termin,steuerliche
Meldung beim Finanzamt)
-
Ablaufbesprechung der
englischen Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der
Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der
Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des engl.
Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim
engl. Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei
Gericht,Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR
(Official Receiver).
- Insolvenzantrag, Termin beim
Insolvenzverwalter
- Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll:
Gründung einer englischen Limited, ggf. mit
Treuhand-Diensten (Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder).
Der Mandant (Schuldner) wird bei "seiner" Limited
angestellt. Mithin ist allein das Gehalt pfändbar im Sinne,
aber nicht das Vermögen der Limited. Ergänzend: Beruflicher
Interessensschwerpunkt, Begründung der Ansässigkeit in
England.
Einen solchen "Voll-Service" können nach
unserer Recherche nur sehr wenige Dienstleister und/oder Anwälte
anbieten.
englisches Insolvenzverfahren: Fragen und
Antworten
Über unser Webseite:
erhalten Sie grundlegende Informationen zum
Insolvenzverfahren in England sowie Fragen und Antworten im
Kontext des Verfahrens.
Insolvenzverfahren in England:
Grundsätzliches
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Nach englischem Insolvenzrecht
erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12
Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12
Monaten, auch für "Deutsche", bildet die
EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001,
mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des
BGH-Beschlusses lautet: |
Wenn sich ein deutscher
Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem
Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den
Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die
Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort
erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im
Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der
Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der
deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX
ZB 51 / 00
Vorgehensweise
Zunächst muss der
Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern.
Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten. Diese
Wohnung muss in einem ständig nutzungsbereiten Zustand
eingerichtet sein, zur Untermiete ist erlaubt, sofern
Untermietvertrag. Für eine Übergangszeit (maximal 4 Monate)
können wir dem Mandanten eine reale Wohnadresse in England gegen
geringe Gebühr stellen, danach sollte eine eigene Wohnung
angemietet werden, da die Möglichkeit besteht, dass ein
Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft, ob der
Antragssteller tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt.
Ergänzend muss für den Mandanten (Schuldner) eine englische
Steuernummer (NI) sowie eine Sozialversicherungsnummer (NHS)
beantragt werden und ein Privatkonto in England eröffnet werden.
Für die NHS wird ein Termin beim Jobcenter in London realisiert.
Der berufliche Interessensschwerpunkt wird dokumentiert, in dem
der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England annimmt oder
eine Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter
auftritt.
Wichtige Punkte
Am Besten eignet sich ein Insolvenzverfahren
in England, wenn Sie Selbständig sind und nicht 40 Std/Woche
"persönlich" in Deutschland anwesend sein müssen und/oder wenn
Sie einen Job in England haben.
Wenn Sie in Deutschland angestellt sind im
Sinne (abhängiges
Beschäftigungsverhältnis), sieht es mit der Umsetzung des
englischen Insolvenzverfahrens eher schlecht aus. Die einzige
Möglichkeit wäre ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis oder Ihr
Arbeitgeber kündigt Ihr Arbeitsverhältnis und beauftragt "Ihre
Limited" mit der Durchführung der Arbeiten (sofern reine
Dienstleistungen und/oder der überwiegende Anteil der
Tätigkeiten kann- zumindest glaubwürdig nach außen- von England
aus realisiert werden).
Zusammenfassung bis hier
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Verlagerung des Lebensmittelpunktes:
Mindestens 51% des Jahres in England anwesend, eine
Mietwohnung auf Ihren Namen in England, privates Konto in
England. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern ein
Untermietvertrag vorlegt wird. Hotelzimmer oder wohnen bei
Verwandten/Bekannten begründet keinen Lebensmittelpunkt,
sofern kein Untermietvertrag. Die Wohnung in England muss
der "ständigen Nutzung" ausgestaltet sein: Möbliert,
Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung.
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Sozialversicherungsnummer in England:
Die Sozialversicherungsnummer
untermauert die Ansässigkeit in England und ist zwingend
erforderlich
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Konto in England:
Eröffnung eines Privatkontos bei einer
englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der Arbeitsvertrag, der
Mietvertrag und die Sozialversicherungsnummer benötigt
-
Beruflicher Interessenschwerpunkt:
Angestelltenverhältnis, ggf bei "eigener Limited"
-
Deutschland:
Aufgabe der Wohnung, Abmeldung beim
Einwohnermeldeamt
- Melden Sie
sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab und besorgen Sie
sich einen Handyvertrag in England. Lassen Sie alle
Zahlungseingänge- /Ausgänge über das englische Privatkonto
laufen.
-
Deutsche Gläubiger:
Der englische Rechtsanwalt informiert die deutschen
Gläubiger über den Sachstand. Er benötigt eine komplette
Liste der Gläubiger, mit Anschrift, gesetzlichen Vertreter,
Schuldsumme inkl. Zinsen, Anwaltskosten der Gegenseite usw..
Diese am Besten in die englische Sprache übersetzt.
-
Deutscher Anwalt erforderlich?:
Nicht zwingend, aber sehr ratsam.
-
Immobilien in Deutschland:
Kann die Eröffnung eines Sekundär- Insolvenzverfahrens in
Deutschland nach sich ziehen. Sollen die Immobilien nicht
"verloren gehen", müssen im Vorwege entsprechende Strategien
erörtert werden.
-Fragen
und Antworten zum Insolvenzverfahren in England
Gründung einer UK
Limited
Im Kontext
des Insolvenzverfahrens in England kann es sinnvoll sein, eine
UK Limited zu gründen. So kann der Schuldner bei der UK Limited
angestellt werden, mithin ist ein Gehalt und ein pfändbarer
Anteil darstellbar, ergänzend eine plausible Erklärung für die
Verlagerung des Wohnsitzes nach England. Da die UK Limited nicht
Schuldner im Sinne ist, ist das Vermögen der Ltd nicht pfändbar.
Gebühren Insolvenzverfahren in England
Die Gebühren richten sich nach den
Dienstleistungen. Gehen Sie aber grundsätzlich davon aus, dass
ein solches Verfahren mit Gebühren nicht unter 8.000 Euro zu
realisieren ist (Hilfe bei der Wohnungssuche,Vorübergehender
Wohnsitz, NI- und NHS, Privatkonto,Einleitung des Verfahrens
usw.). Hinzukommen die Mietkosten in England und ggf. die
Gebühren für die Gründung einer UK Limited.
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