| EU Insolvenz - EU Insolvenzordnung - Insolvenzverfahren in England oder Frankreich - Insolvenzverfahren in der EU | |||||
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EU Insolvenz (Insolvenzverfahren in der EU) und Dienstleistungen unserer Kanzlei Gemäss EU-Insolvenzordnung wird das Verfahren in dem Land eröffnet, wo der Schuldner den Mittelpunkt seiner Interessen hat. Ergänzend hat jeder EU-Bürger das Recht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU Land zu verlagern, um sich dort dem Verfahren zu unterwerfen. Dabei kennen insbesondere England oder Frankreich (aber auch z.B. Spanien) kurze Fristen bis zur Restschuldbefreiung. Beim Insolvenzverfahren in England erfolgt die Restschuldbefreiung z.B. nach 12 Monaten. Die gesetzliche Grundlage für die EU Insolvenz ist die EU-Insolvenzordnung, nachfolgend ausgeführt. Unser eBook zur EU Insolvenz: Werden Sie Spezialist/in im EU Insolvenzrecht! Unser eBook zur EU-Insolvenz gibt dem Leser einen detaillierten Eindruck zum EU-Insolvenzrecht.
Wie Sie das Insolvenzverfahren in England eigenständig und extrem kostengünstig realisieren, nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei sind, aber bereits nach 3-4 Monaten zurück nach Deutschland (bzw. in Ihr Heimatland) können! Mehr zu diesem Dienstleistungspaket lesen Sie hier...
Artikel 45 - Änderung der Anhänge Artikel 46 - Bericht Artikel 47 - Inkrafttreten Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 2000. Im Namen des Rates (1) Stellungnahme vom 2. März 2000 (noch nicht
im Amtsblatt veröffentlicht).
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